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Meldestelle für Hinweisgeber

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Auch MANNER hat das Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG) ernst genommen und Prozesse so angepasst, dass unsere Beschäftigten und Partner Hinweise zu Missständen geben können und dabei maximal geschützt sind. Mit dieser Datenschutzerklärung soll Transparenz geschaffen werden über den Datenfluss und die Datenverwendung für unsere interne Meldestelle.

Empfänger Deiner Daten

Deine Daten werden in der Meldestelle höchst vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. MANNER erhält von der Meldestelle lediglich Maßnahmenvorschläge auf Basis Deines Hinweises, aber nie Deinen Namen oder Deine Kontaktdaten. Deine Daten werden nur auf Servern innerhalb der EU gespeichert, damit auch nicht in Drittländer außerhalb der EU weitergegeben und nach 24 Monaten gelöscht, es sei denn, sie sind noch zur Aufklärung von Straftaten vorzuhalten.

 

Falls Sie über den Fortschritt des Vorgangs informiert werden möchten, können Sie hier Ihre E-Mail Adresse angeben. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand über Ihre Meldung. Persönliche Daten werden anonym und vertraulich behandelt.

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) sowie zur Umsetzung der so genannten EU-Whistleblower-Richtlinie soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden.